Informationen zur steuerlichen Einordnung von Trader-Einnahmen
Die Auszahlungen, die Trader im Rahmen unseres Programms erhalten, stellen keine Gehaltszahlungen im klassischen Sinne dar.
Sie erfolgen nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern im Rahmen einer eigenverantwortlichen, gewinnbasierten Tätigkeit.
Selbstständigkeit & steuerliche Einordnung
Sofern du nicht fest bei uns angestellt bist und nicht an einem unserer physischen Desks mit Gehalt tätig bist, gelten Auszahlungen in der Regel als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.
Das bedeutet:
- Du handelst auf eigene Rechnung
- Du bist steuerlich selbst verantwortlich
- Du musst deine Einkünfte ggf. im Rahmen einer Gewerbeanmeldung oder freiberuflichen Tätigkeit versteuern
Ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender giltst, hängt von deinem Land und deinem Finanzamt ab. In Deutschland entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall.
Keine Steuerberatung durch uns
Europrop Trading Ltd. bietet keine individuelle Steuerberatung.
Wir empfehlen dringend, dass du dich mit einem Steuerberater in deinem Land in Verbindung setzt, um:
- deine Tätigkeit korrekt einzuordnen
- mögliche Steuerpflichten rechtzeitig zu klären
- deine Auszahlungen ordnungsgemäß zu deklarieren
Hinweis zu Angestellten am physischen Desk
Trader, die bei uns fest am physischen PropDesk (z. B. in Zypern oder Deutschland) tätig sind, erhalten ein reguläres Gehalt mit Lohnabrechnung.
In diesem Fall gelten die lokalen arbeits- und steuerrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und Standortes.
Zusammengefasst
- Auszahlungen im Rahmen unserer Programme sind keine Gehaltszahlungen
- Remote-Trader gelten grundsätzlich als selbstständig tätig
- Du bist für deine steuerliche Meldung und Abführung eigenverantwortlich zuständig
- Wir empfehlen ausdrücklich die Konsultation eines lokalen Steuerberaters